Lexikon -Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz.

Hinweis: Beachten Sie, dass einige Gesellschaften den Arbeitsrechtsschutz, je nach Tarif, nur gegen Aufpreis mitversichern.

Eine Arbeits-Rechtsschutz sichert die Kostenübernahme für Rechtsanwalt, Gericht, Gutachten und Zeugen, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kommt. Der Rechtsschutz wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.

Dazu gehören:

  • unberechtigte Kündigungen
  • nichtgerechtfertigte Versetzungen
  • Abmahnungen
  • ausbleibender oder zu wenig Lohn
  • Ausbildungvergütung
  • Anspruch auf Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Abfindungsklagen
  • Forderung nach Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Zeugniserteilungen
  • Mutterschutz
  • Betriebsrente

siehe auch Rechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutz

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